Unterschrift Wolfgang Thierse

Sterbehilfe-Urteil

 
29. Februar 2020

Leserbrief zum Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (FAZ, 29.02.2020)

Wolfgang Thierse

Leserbrief zum Karlsruher Urteil (FAZ, 29.2.2020)

Abgedruckt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 29. Februar 2020

Das Urteil aus Karlsruhe hat mich zutiefst getroffen und verstört. Die Richter haben entgegen ihrer Beteuerung, sie wollten doch nur die Verfassungsgemäßheit eines beklagten Gesetzes überprüfen, die „Grundfesten unserer ethischen, moralischen und religiösen Überzeugungen“, so Voßkuhle, erschüttert. Ich halte dieses Urteil tatsächlich für einen tiefen Einschnitt in die deutsche Rechts- und Sittengeschichte, es wird unser Land folgenreich verändern. Hier haben „furchtbare Juristen“ in geradezu triumphalistischer Manier die Selbsttötung zum Inbegriff der Autonomie des Menschen gemacht! Zugleich, erschrocken wohl über die eigene Radikalität, haben sie den Gesetzgeber aufgefordert, der Entgrenzung, die sie selbst vorgenommen haben („in jeder Phase menschlicher Existenz“, also unbegrenzt) mit der Formulierung von Beschränkungen, Regelungen, Bedingungen gesetzlich zu begegnen. Ein widersprüchliches, zumal vor diesem Gericht vermutlich aussichtsloses Unterfangen.

 

Suizid und (nicht geschäftsmäßige) Suizidbegleitung waren auch bisher nicht strafbar. Aber das Leben (und sein Schutz) hatten Vorrang. Das gilt hoffentlich für sehr viele Menschen unserer Gesellschaft auch weiterhin, aber wohl nicht für dieses Karlsruher Urteil. Denn die Entgrenzung und Absolutsetzung von Autonomie wird jeden neuen Versuch, auf welcher gesetzlichen, berufsrechtlichen oder praktischen Ebene auch immer Einschränkungen vorzunehmen, vor dem gottgleichen Verfassungsgericht scheitern lassen. Eine Schutzpflicht des Staates für das Leben gibt es nach diesem Urteil eigentlich nicht mehr. Das nächste Urteil aus Karlsruhe müsste folgerichtig ein Grundrecht auf Rausch(-Gift) sein, also ein Grundrecht auf Selbstzerstörung „in jeder Phase menschlicher Existenz“.