Unterschrift Wolfgang Thierse

Sofortige Ost-West-Angleichung bei pauschal bewerteten Versicherungszeiten

 
8. Juli 2011

SPD fordert sofortige Ost-West-Angleichung bei pauschal bewerteten Versicherungszeiten

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP ist verabredet worden, in dieser Legislaturperiode „ein einheitliches Rentensystem in Ost und West (einzuführen)". Ein Vorschlag für eine Vereinheitlichung der Rechengrößen der Rentenversicherung bzw. ein Fahrplan dahin liegt bisher jedoch nicht vor.

Unabhängig von einer Gesamtlösung ist eine Verbesserung bei den Versicherungszeiten möglich, die im Rahmen eines sozialen Ausgleichs als Anerkennung für gesellschaftliche Leistungen bewertet und gesamtgesellschaftlich durch Steuermittel finanziert werden. Hierbei handelt es sich um Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, von Zivil-und und Wehrdienstzeiten sowie von Zeiten einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Auch hier gelten bislang unterschiedliche aktuelle Rentenwerte, so dass diese Zeiten aufgrund einheitlicher Entgeltpunkte in Ostdeutschland zu geringeren Rentenanwartschaften führen. Da es hierfür keine Rechtfertigung mehr gibt, ist eine schnelle Lösung dringend erforderlich.

Auch hier muss im Sinne aller ostdeutschen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler - ohne Schlechterstellung der westdeutschen Versicherungszeiten - eine politische Lösung herbeigeführt werden.

Die Rentenüberleitung ist eine Erfolgsgeschichte und eine gewaltige Leistung aller Bürgerinnen und Bürger in Ost und West. Dennoch sind die offenen Fragen der Rentenüberleitung sowie die Angleichung des Rentenwerts in Ost und West seit vielen Jahren Gegenstand von kontroversen Diskussionen im Deutschen Bundestag und in der Gesellschaft. Die bestehende Ungleichbehandlung, dass rentenrechtlich pauschal bewertete Versicherungszeiten noch immer unterschiedlich in Ost und West bewertet werden, gehört dazu. Eine Erziehungszeit, die heute in Ostdeutschland erbracht wird, ist genauso viel wert wie in den alten Bundesländern und muss nach zwanzig Jahren deutscher Einheit mit derselben Rentenanspruchshöhe versehen werden. Gleiches gilt für Pflegezeiten für Angehörige, für Zivildienst- und Wehrdienstzeiten sowie für Zeiten der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.