Unterschrift Wolfgang Thierse

Interviews zur Papstrede im Bundestag

 
22. September 2011

Wolfgang Thierse zur Rede des Papstes im Bundestag

© Deutscher Bundestag / Achim Melde

 

Hier finden Sie Interviews und Beiträge von Wolfgang Thierse zur Diskussion um die Rede des Papstes im Deutschen Bundestag am 22. September 2011.

 
Kommentar in DIE ZEIT

Ohne Gesinnungstest

Warum auch der Papst im Bundestag sprechen darf

Welche Aufregung um einen Besuch und eine Bundestagsrede! Dabei ist es ganz einfach: Papst Benedikt XVI. kommt auf Einladung des Deutschen Bundestages in das Hohe Haus. Er kommt als Staatsoberhaupt des Vatikanstaates und als Oberhaupt einer weltumspannenden Religionsgemeinschaft. Er ist das in einer Person.

Verletzt der Auftritt des Papstes im Bundestag die weltanschauliche Neutralität des Verfassungsorgsns? Widerspricht dieser Auftritt der in unserem Lande geltenden Trennung von Staat und Kirche? Ich meine nicht und halte solche Befürchtungen für ziemlich übertrieben. Denn weder wird der Papst den Plenarsaal als Bühne für eine religiöse Ansprache oder eine Predigt nutzen, noch müssen die Abgeordneten den Ansichten des Papstes zustimmen oder muss das Parlament sich diese zu eigen machen. Innerhalb und außerhalb des Bundestages gelten Meinungs- und Religionsfreiheit, das gilt auch bei und nach dem Papstbesuch, selbstverständlich. Kein Abgeordneter ist übrigens gezwungen teilzunehmen — das war bei früheren Auftritten von Staatsoberhäuptern oder anderen Politik- und Geistesgrößen schon so. Aber

es sollte auch in diesem Fall gute parlamentarische Sitte sein, dem Redner mit Respekt, vielleicht sogar mit Neugier zuzuhören. Erst danach kann man ein begründetes kritisches Urteil fallen. Mehr souveräne Gelassenheit bitte, liebe papstkritische Atheisten und Laizisten!

Darf nur der Vertreter einer Demokratie vor dem Bundestag auftreten? Die

katholische Kirche ist gewiss keine Demokratie (wie übrigens viele andere Institutionen, Körperschaften, Unternehmungen innerhalb und außerhalb unseres Landes auch). Darf nur jemand sprechen, dessen Ansichten man teilt oder wenigstens für erträglich hält? Wer entschiede das, und wer bliebe übrig? Darf im Bundestag nur auftreten, wer einen Gesinnungstest bestanden hat und meinungsführenden Gruppen gefällt?

Nein, die Demokratie als politische Lebensform der Freiheit erlaubt nicht nur, sondern lädt dazu ein, dass die Bürger aus ihren starken — und eben oft auch kontroversen — Grundüberzeugungen in ihr nicht nur privat, sondern öffentlich agieren. Das gilt sogar für Katholiken, das gilt sogar für den Papst. Horrendich.

Ich jedenfalls habe die Kirche (katholisch und evangelisch) als Ort der Freiheit in der unfreien DDR erfahren, in der freier debattiert, in der Leidenschaft für Demokratie erlernt wurde. Deshalb - welch Überraschung für den Westen - wurde die Freiheitsrevolution von 1989 ganz wesentlich von Christen geprägt. Das Evangelium ist halt lesbar als eine Botschaft der Befreiung. Meine Kirche muss sich immer wieder daran erinnern und daran messen lassen: auch ihr Oberhaupt, ein intelligenter und - nach meiner bescheidenen Wahrnehmung — allzu vorsichtiger, manchmal gar ängstlicher Papst.

Ihm dabei zuzuhören heißt nicht, alle seine Überzeugungen in Fragen von Moral und Lebensgestaltung teilen zu müssen. Ihm zuzuhören wäre aber ein kleiner Beitrag des deutschen Parlaments und der deutschen Öffentlichkeit zu dem Dialog zwischen den Kulturen, Religionen, Weltanschauungen, den so viele immer wieder fordern -um einer friedlichen Welt willen.