Seit 2011 verlangt die Bundesregierung von Initiativen und Projekten für demokratische Kultur als Voraussetzung für eine Förderung die Unterzeichung einer sogenannten Demokratieerklärung, in der sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen sollen. Darüber hinaus sollen sie gewährleisten, dass auch ihre Kooperationspartner auf dem Boden der Verfassung stehen. Diese als "Extremismusklausel" bekannt gewordene Förderungsbedingung wird von der Zivilgesellschaft heftig kritisiert. Hier finden Sie Informationen und Dokumente zum Thema.