Über 13 Jahre lang konnte eine rechtsextreme Terrorgruppe in Deutschland ihr Unwesen treiben und dabei neun Menschen brutal ermorden - und zwar völlig unbehelligt. Das hat in den vergangenen Tagen vielen die Augen geöffnet. Dennoch bleibt festzuhalten: Rechtsextreme Gewalt ist in Deutschland keine Ausnahmeerscheinung, sondern Alltag - und zwar seit langem!
Die plötzlichen und lauten Rufe nach einem Verbot der NPD sind zwar naheliegend und verständlich, doch die Argumente für ein solches Verbot gelten nicht nur in Zeiten medialer Hochkonjunktur. Nicht zuletzt, weil es ein geradezu obszöner und nur schwer zu ertragender Zustand ist, dass der demokratische Staat seine Feinde selbst finanziert. Denn solange die NPD an Wahlen in den Kommunen, auf Landes- und auf der Bundesebene teilnimmt, hat sie Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung, ebenso wie sie auf staatliche Parteienfinanzierung zählen kann.
So notwendig ein Verbot der NPD ist, so sorgfältig muss ein Verbotsverfahren vorbereitet sein-und hier liegt das eigentliche Problem: Das erste Verfahren scheiterte 2003, weil das Bundesverfassungsgericht sich nicht in der Lage sah, bei Aktivitäten der NPD zu unterscheiden, ob sie dem originären und selbstmotivierten Handeln von NPD-Funktionären zuzurechnen waren, oder ob der Staat in Form von V-Leuten des Verfassungsschutzes - also bezahlten Vertrauenspersonen in der NPD - als agent provocateur in Erscheinung trat, mithin Spiritus rector war. Kurz: Es war nicht erkennbar, ob rechtsextreme Aktivitäten und Straftaten allein der NPD zuzurechnen waren oder auch dem Staat. Die Entscheidung des Gerichts wurde damals heftig kritisiert. Nach dem, was wir in diesen Tagen über die Verirrungen selbst von Beamten des Verfassungsschutzes erfahren, bleibt nur zu sagen: Das Gericht hatte mit seiner damals ungeliebten Entscheidung nicht nur Recht gesprochen, sondern - leider -auch recht.
Ohne eine Abschaltung der V-Leute in der NPD ergibt also ein neues Verbotsverfähren keinen Sinn. Daher müssen die Innenminister des Bundes und der Länder in den kommenden Wochen beraten, aufweiche Weise ein Abzug verdeckter Ermittler und die Distanzierung von V-Leuten innerhalb der NPD zu bewerkstelligen ist. Es kann nicht sein, dass ein Verbot der NPD auf Jahre hinaus an den V-Leuten des Verfassungsschutzes scheitert. Das ist doch der eigentliche Skandal: Der Verfassungsschutz selbst ist inzwischen zum Bestandsschutz, ja zur Bestandsgarantie der verfassungsfeindlichen NPD geworden!
Das Argument, ohne V-Leute entstünden unkalkulierbare Risiken, kann nicht mehr gelten. Die rechtsextreme Terrorzelle konnte weit über zehn Jahre unbehelligt schwere Straftaten bis hin zum Mord begehen, ohne in den Blick von Polizei und Justiz zu geraten -trotz aller V-Leute in NPD und rechtsextremer Szene. Verschiedenen Berichten zufolge soll ein Beamter des hessischen Verfassungsschutzes zum Zeitpunkt eines Mordes am Tatort, bei weiteren Morden zumindest in der Nähe des Tatortes gewesen sein. Sollte sich dies bewahrheiten, so handelte es sich wohl - mindestens - um Strafvereitelung im Amt. Es verstärkt sich der Eindruck, dass V-Leute nicht nur mitlaufende Informanten waren, sondern staatlich bezahlte Scharfmacher und Gewalttäter. Das führt zu der Frage, ob der Verfassungsschutz nicht inzwischen ein gefährliches Eigenleben entwickelt und geradezu systematisch rechtsextreme Gewalt unterschätzt hat. Diese möglichen Verirrungen müssen untersucht und aufgeklärt werden, wenn es den Verfassungsschutz überhaupt weiter geben soll!
Schließlich müssen sich auch die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien fragen lassen, ob ihr Blick auf das Problem des Rechtsextremismus nicht völlig verfehlt ist. Die Bundesregierung verharmlost hartnäckig rechtsextremistische Umtriebe Die Mittel für die Bundesprogramme zur Rechtsextremismusprävention werden gerade gekürzt. Die Gefahr des Rechtsextremismus wird stetig relativiert und genauso stupide wie hartnäckig mit dem zuletzt sichtbarer gewordenen, aber andersartigen Linksextremismus gleichgesetzt. Rechtsextrem motivierte Übergriffe werden regelmäßig und entgegen aller Kritik als Jugendgewalt abgetan. Initiativen, die sich um Fördermittel für ihren Einsatz für demokratische Kultur bemühen, werden als "auf dem linken Auge blind" eingestuft oder gar als linksextrem diffamiert und stehen mit der Extremismusklausel vor Bekenntniszwang und Gesinnungsschnüffelei. Die Bundesregierung richtet den Fokus ihrer Bemühungen offenkundig darauf, zivilgesellschaftliches Engagement abzuwehren, und sie verharmlost rechtsextremistische Einstellungen und Umtriebe sowie die daraus entstehenden Gewalttaten. Damit muss Schluss sein!
In großer Regelmäßigkeit folgt die gesamtgesellschaftliche Aufmerksamkeit den Zyklen einer medialen Konjunktur, die immer nur dann hinschaut, wenn sich etwas Schreckliches ereignet hat. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn es nun endlich bei allen demokratischen Parteien zu einem angemessenen Problembewusstsein käme. Die Erkenntnis; dass der braune Sumpf Brutstätte terroristischer Strukturen ist, lässt nun hoffentlich auch die letzten Realitätsverweigerer zur Besinnung kommen.