Unterschrift Wolfgang Thierse

Pressemitteilung zur Kritik von Juristen an StUG-Novelle

 
12. Dezember 2012

Namhafte Juristen bestätigen Kritik an StUG-Novelle

Zur Kritik namhafter Verfassungsrechtler an der von Schwarz-Gelb durchgesetzten Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Siegmund Ehrmann und der zustaendige Berichterstatter, Wolfgang Thierse:

Der Bundespraesident sollte die Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes sehr genau pruefen. Das in Paragraf 37 a neu eingefuegte rueckwirkende Einzelfallgesetz zur Umsetzung in der Behoerde des Beauftragten fuer Stasi-Unterlagen angestellter ehemaliger Stasi-Mitarbeiter, lehnen wir entschieden ab. Bereits bei den Beratungen im Bundestag haben SPD und Buendnis 90/Die Gruenen dies in aller Deutlichkeit klar gemacht. Die nun im SPIEGEL bekannt gewordene Einschaetzung namhafter Verfassungsrechtler, die diese Regelung fuer verfassungswidrig halten, bestaetigt unsere damalige Einschaetzung.

Die Begegnung mit frueheren Stasi-Taetern ist fuer Opfer des SED-Regimes schwer ertraeglich. Gleichwohl sind die betroffenen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter vor ueber 20 Jahren mit der Begruendung eingestellt worden, sie wuerden gebraucht. Anstelle einer systemwidrigen und ueberfluessigen gesetzlichen Regelung waere ein gemeinsames und entschlossenes Vorgehen der Bundesregierung als Kollegialorgan erforderlich, um diese Mitarbeiter in arbeitsrechtlich zulaessiger Weise an anderen Stellen zu beschaeftigen. Ein solches Signal der Bundesregierung ist bisher nicht erfolgt und ueberfaellig.