Unterschrift Wolfgang Thierse

Ältestenrat

 

Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages

Ältestenrat des Deutschen Bundestages

© Deutscher Bundestag / studio kohlmeier

 

Der Ältestenrat ist das zentrale Koordinations- und Lenkungsgremium des Deutschen Bundestages. Als Vizepräsident ist Wolfgang Thierse zugleich Mitglied des Ältestenrates.

 

Der Ältestenrat - Koordinations- und Lenkungsgremium

Im Ältestenrat treffen Vertreter der Fraktionen zusammen, um die parlamentarischen Abläufe zu koordinieren. Bei den Mitgliedern des Ältestenrates handelt es sich nicht um die ältesten, in der Regel aber um sehr erfahrene Abgeordnete, die die parlamentarische Abläufe und Verfahren, die Gremien, die Bundestagsverwaltung und die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sehr gut kennen.

Die Mitglieder des Ältestenrates

Der Präsident und seine Stellvertreter gehören qua Amt dem Ältestenrat an. Daneben entsenden die Fraktionen weitere 23 Mitglieder entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Bundestag, so dass diese sich auch im Ältestenrat wiederspiegelt. Derzeit gehören dem Gremium 10 Vertreter von CDU/CSU, sechs Vertreter der SPD und jeweils vier Vertreter von FDP, Die Linke und Bündnis90 / Die Grünen an.

Aufgaben des Ältestenrates

Der Ältestenrat unterstützt nicht nur als Beratungsorgan den Präsidenten bei der Ausführung seiner Geschäfte, sondern ist auch für eine Reihe zentraler Festlegungen für den parlamentarischen Alltag zuständig. So entscheiden die Fraktionen im Ältestenrat einvernehmlich über den längerfristigen Tagungsplan, also die jeweiligen Sitzungswochen innerhalb eines Kalenderjahres, aber auch über die einzelnen Sitzungstage in den Sitzungswochen und über die Tagesordnung für die jeweiligen Plenarsitzungen. Der Ältestenrat legt darüber hinaus die Art und Dauer der Aussprache über einen bestimmten Verhandlungsgegenstand im Plenum fest und erarbeit Empfehlungen für die Überweisung von Gesetzentwürfen, Anträgen und anderen Vorlagen an die Ausschüsse. Insofern ist der Ältestenrat auch das Gremium, in dem Meinungsverschiedenheiten über Verfahrensfragen zwsichen den Fraktionen ausgetragen werden.