Unterschrift Wolfgang Thierse

StuG-Novelle erfordert Augenmaß

 
1. Juni 2011

Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes erfordert Augenmaß

© Studio Kohlmeier

 

Ein Kommentar von Wolfgang Thierse zu den Beratungen im Deutschen Bundestag anlässlich der Novellierung des Stasiunterlagengesetzes

Die Koalitionsfraktionen haben in der vergangenen Woche einen Entwurf zur Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes in den Bundestag eingebracht. Dieses Gesetz entscheidet über die Arbeitsgrundlagen und damit die Zukunft des „Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR“, kurz BStU. Die Novelle sieht die Fortführung von Regelüberprüfungen bis 2019 vor. Dies ist im Prinzip zu begrüßen, denn es bedeutet, dass die BStU für die kommenden 8 Jahre erhalten bleibt und ihre gesellschaftlich wichtigen Aufgaben fortführen kann.

In vielen Punkten herrscht Konsens: Zukünftig sollen ehrenamtliche Bürgermeister, Kommunalvertreter und Bewerber für ein Wahlamt auf eine mögliche Stasi-Mitarbeit überprüft werden können. In bestimmten Fällen soll der Zugang zu Unterlagen von Stasi-Opfern für nahe Angehörige ermöglicht werden. Für Wissenschaftler und Journalisten soll die Akteneinsicht in nicht personenbezogene Akten erleichtert werden. Diese Änderungen im Stasi-Unterlagengesetz sind richtig und vernünftig.

In einem Punkt schießt der Gesetzentwurf allerdings weit über das Ziel hinaus und ist abzulehnen: Beamte und Mitarbeiter in „leitenden Funktionen“ des öffentlichen Dienstes sollen ab 2012 bis hinab zur Besoldungsgruppe E 13/A 13 überprüft werden können. Damit ist eine ziel- und planlose Ausweitung der Regelüberprüfung vorgesehen, die nicht der Befriedung der Gesellschaft dienen kann. Vermittlungsversuche von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind bislang gescheitert, CDU/CSU und FDP scheinen den konsensualen Weg zur Novelle des Gesetzes verlassen zu wollen.

Dennoch streben wir einen Kompromiss an. Unser Ziel ist es, durch eine klare Definition von „leitenden Funktionen“ den erweiterten Personenkreis sinnvoll einzugrenzen und eine Überprüfung auf Fälle zu beschränken, in denen tatsächliche Verdachtsmomente vorliegen. Bei der Ausweitung der Regelüberprüfung ist Augenmaß gefragt. Auch 22 Jahre nach dem Fall der Mauer treten wir für einen angemessenen Umgang mit unserer Diktaturgeschichte ein.