Unterschrift Wolfgang Thierse

Heilmann

 
5. September 2012

Presseerklärung

 

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse weist Forderung eines „Juden-Nachweises“ zurück: Die Regelung des Berliner Justizsenators verstößt gegen den Grundsatz der Bekenntnisfreiheit in unserem Land!

 

Wolfgang Thierse erklärt:

 

„Dass der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Beschneidungen schaffen will, ist zu begrüßen. Seine heute vorgelegten Eckpunkte einer ‚Berliner Rechtspraxis‘ weisen jedoch in die falsche Richtung.

Senator Heilmann verlangt von den Eltern einen Bekenntnis-Nachweis: Sie sollen die ‚religiöse Motivation und religiöse Notwendigkeit der Beschneidung‘ nachweisen und sich diese gegebenenfalls von der jeweiligen Religionsgemeinschaft bestätigen lassen. Juden oder Muslime sollen also nachweisen, dass sie jüdisch oder muslimisch sind – und der deutsche Staat entscheidet dann darüber, ob die innerreligiöse Begründung für eine Beschneidung ausreichend ist und einen straffreien Eingriff erlaubt. Ein solches Vorgehen widerspricht der Freiheit des Bekenntnisses in unserem Grundgesetz: Nach Artikel 4 GG sind die Freiheit des (religiösen) Glaubens und des Gewissens unverletzlich!

Der Senator fordert, nur approbierte Ärzte dürften den Eingriff ausführen. Dies schließt eine Beschneidung durch jüdische Mohalim, die dafür fachlich ausgebildet, aber nicht zugleich Ärzte sind, aus. Auch dies ist nicht akzeptabel!

Die Forderungen des Berliner Justizsenators sind ein fatales Signal an die jüdische und muslimische Gemeinschaft – allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz.

Der Berliner Senat ist aufgefordert, diese Regelung zurückzuziehen!“