Unterschrift Wolfgang Thierse

Gedenkfeier NS-verfolgte Homosexuelle

 
28. Juni 2008

Grußwort bei der Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus ermordeten Homosexuellen

Grußwort anlässlich der Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus ermordeten Homosexuellen 28. Juni 2008 in Berlin:

Es hat lange gedauert, bis in der Bundesrepublik Deutschland ein nationales Denkmal zur Würdigung der im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen auf den Weg gebracht und errichtet wurde:

  • auf den Weg gebracht durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages,
  • errichtet im Zentrum jener Stadt, in der die systematischen Verbrechen an anders Denkenden, anders Glaubenden, anders Lebenden, anders Liebenden erdacht, organisiert und verwaltet wurden.

Die Nationalsozialisten in ihrem Wahn, in ihrem Hass stilisierten Homosexualität zu einer „Gefahr für Volk, Staat und Rasse“, der mit „rücksichtloser Energie und Entschiedenheit Einhalt geboten“ werden müsse. Schätzungen zufolge standen zwischen 1933 und 1945 rund 54.000 Homosexuelle vor Gericht, wurden denunziert, verhöhnt und zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. Viele von ihnen kamen ins Konzentrationslager – nach Mauthausen, Neuengamme, Sachsenhausen, Dachau. Sie mussten den rosa Winkel tragen, wurden Strafkommandos zugewiesen oder in pseudomedizinischen Experimenten erniedrigt, gepeinigt, zwangskastriert. Ungefähr 7.000 schwule Männer wurden in den Konzentrations-lagern ermordet. Die genaue Zahl der Getöteten lässt sich nicht ermitteln.

Ein würdiges Erinnern und Gedenken, ein nationaler Gedenkort, eine gesellschaftliche Verständigung über das ihnen systematisch zugefügte Unrecht blieb den verfolgten Homosexuellen nach Kriegsende lange verwehrt: Über vier Jahrzehnte blieben sie aus dem offiziellen Gedenken an die NS-Opfer ausgeschlossen – in beiden Teilen Deutschlands. In der Bundesrepublik hatten die Paragraphen 175 und 175a in der nationalsozialistischen Fassung von 1935 bis zum 1. September 1969 Bestand. Erst 1994 wurde der Straftatbestand Homosexualität aus dem Strafgesetzbuch getilgt, ist der Schandparagraph 175 weggefallen.

Auch an diese Form von weiterwirkender Ausgrenzung erinnert dieses Denkmal in der Mitte Berlins, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Parlaments- und Regierungsviertel.

Das Denkmal von Michael Elmgreen und Ingar Dragset würdigt die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus, erinnert an ihr Leid, ihre Entbehrungen. Und es hat eine lebendige Botschaft für heutige Generationen: Es mahnt zu Respekt vor Verschiedenheit, zur Anerkennung von Vielfalt. Denn noch immer werden in Deutschland, auch in Berlin, Angehörige von Minderheiten ausgrenzt, stigmatisiert, diskriminiert.

Ich habe die Hoffnung, dass Menschen sich sensibilisieren lassen für Minderheitserfahrungen, die wir in unseren unterschiedlichen Bezügen, Zuordnungen, Eigenschaften machen können oder beobachten können und dass immer mehr Menschen begreifen, dass Akzeptanz und Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und Ansprüche, die es in einer modernen Gesellschaft zu unser aller Glück ja gibt, ihren Reichtum, ihre Lebendigkeit ausmachen.

Es geht um eine Kultur der Humanität, der Anerkennung, der Toleranz in einem Land, in dem wir ohne Angst als Menschen verschiedene sein können. Dazu fordert uns die Erinnerung an die Verfolgung und Ermordung von Homosexuellen auf, dazu verpflichtet uns das Gedenken, das nicht folgenlos bleiben soll, nicht folgenlos bleiben darf!
Ich danke Ihnen!