Unterschrift Wolfgang Thierse

Juli 2018

 
Juli 2018

Beitrag für Publik Forum Heft 14/2018

Wolfgang Thierse

Mit Gott Staat machen?

Ja! Die Demokratie lebt vom Geist der Menschlichkeit

Mit Gott darf man keine Herrschaft begründen. Aber die Freiheit schon.

Will das wirklich jemand: Mit Gott Staat machen? Wir reden von unserem Land, von unserem Kontinent – und nicht vom Iran oder von Saudi Arabien. In unserem Teil der Welt sind die Zeiten vorbei, in denen Staat und Religion, Thron und Altar engstens miteinander verquickt waren, staatliche Herrschaft sakral überhöht und legitimiert wurde, das Gottesgnadentum selbstverständlich war. Ist ein Rückfall in solche Zeiten eine realistische Gefahr? Ich glaube es nicht.

 

Seit der amerikanischen und der Französischen Revolution gilt das Volk als Träger der staatlichen Gewalt, ist die Volkssouveränität die Legitimationsgrundlage des säkular gewordenen Staates. Und säkular ist der Staat genau dadurch, dass sich staatliche Gewalt in rechtlicher Hinsicht allein demokratisch und eben nicht religiös legitimiert. Seit 1919 (seit der Weimarer Verfassung) hat Deutschland keine Staatskirche oder Staatsreligion. Nur in den vierzig Jahren DDR gab es eine Art von Staats-Ersatzreligion, hat sich der Staat als sinnstiftende Instanz definiert. Die Folge war eine weltanschauliche Erziehungsdiktatur, die zum Glück gescheitert ist.

 

Wir leben in einem säkularen Staat, aber nicht einfach in einer säkularen Gesellschaft, sondern in einer religiös-weltanschaulich pluralen, wie das alle Zahlen – vom Zensus bis zum Religionsmonitor – belegen. Dieser Pluralismus nimmt zu: in einer entgrenzten Welt, in einer Welt der Menschen- und Flucht-Bewegungen, der globalen Kommunikation und des weltweiten Kulturaustausches. Es gibt nicht (mehr) den einen gültigen, den religiösen oder areligiösen Deutungsrahmen sozialen und individuellen Lebens. Religionen selbst werden wie Agnostizismus und Atheismus individualistischer und also pluraler verstanden und gelebt.

 

Für diese Verhältnisse eines »verschärften« Pluralismus scheint mir der Rahmen, den unser Grundgesetz bietet, sehr passend. Die Bundesrepublik Deutschland ist durch ein besonderes Verhältnis von Staat und Kirche geprägt. Der Staat des Grundgesetzes ist weltanschaulich neutral, er verficht selbst keine Weltanschauung und ermöglicht so die Religions- und Weltanschauungsfreiheit seiner Bürger. Man hat dieses Verhältnis von Staat und Kirche als ein Verhältnis der »respektvollen Nichtidentifikation« bezeichnet. Durch diese Zurückhaltung gibt der Staat ausdrücklich Raum für die Überzeugungen seiner Bürger, die die Zivilgesellschaft prägen und damit auch den Staat tragen.

Er ist aber kein säkularistischer Staat, also keiner, der einen säkularen Humanismus vorzieht und Religion aus der Öffentlichkeit verdrängt. Laizisten wünschen dies und auch eine Mehrheit der veröffentlichten Meinung suggeriert: Die Religionen, die Kirchen sollen sich gefälligst zurückhalten und zurücknehmen. So etwa hat vor einiger Zeit die Schriftstellerin Monika Maron an die Religionsgemeinschaften die Forderung gerichtet, »die Säkularität des Landes zu achten«. Mit Blick auf einen nach ihrer Ansicht integrationsunwilligen Islam formulierte sie: »Wenn die religiösen Ansprüche der Muslime mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes kollidieren, müsste man… die Privilegien der christlichen Kirchen beschränken, um den Zugriff des Islam auf das öffentliche Leben von uns allen zu verhindern.« Eine paradoxe Argumentation: Die Angst vor dem Islam wird gegen alle (öffentliche) Religion gerichtet. Ich vermute, das ist eine verbreitete Stimmung und es ist ein arg verkürztes Verständnis von Religionsfreiheit.

Beim säkularen Staat handelt es sich aber nicht um ein antireligiöses Projekt. Horst Dreier schreibt richtig: »Dem freiheitlichen Verfassungsstaat (...) bleibt der Rückgriff auf eine religiöse oder sakrale Begründung versagt.« Jedoch ist der moderne Staat säkular nicht dadurch, dass er Religion ausschließt, sondern dadurch, dass er die Koexistenz einer Vielfalt religiöser wie areligiöser Überzeugungen zulässt. Weil der Staat des Grundgesetzes nicht alles selbst erledigen kann und will, weil der Staat überhaupt von Menschen gemacht und mit Leben erfüllt wird, lädt er dazu ein, dass die Bürger aus ihrer jeweiligen Überzeugung heraus und nach gemeinsamen Regeln zusammenwirken, über religiöse und kulturelle Unterschiede hinaus gemeinsam das soziale, kulturelle und politische Leben gestalten. Diese Einladung auszuschlagen sollte für Christen undenkbar sein, sie gilt selbstverständlich ebenso auch für Juden, Muslime, Atheisten, Agnostiker. Der bekannte Satz des Rechtsphilosophen und Bundesverfassungsrichters der 1990er Jahre, Ernst-Wolfgang Böckenförde, bleibt gültig: »Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.« Demokratie und Freiheit brauchen, so Böckenförde, »die moralische Substanz des Einzelnen und die Homogenität der Gesellschaft«, ohne die die Menschwürde auf der Strecke bliebe.

Die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit enthält die Aufforderung an die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (also nicht nur an die christlichen Kirchen), aus dem Raum des Innerlichen, des bloß Privaten herauszutreten und den Gemeinsinn mitzuformen, öffentlich zu wirken und insofern »weltlich« zu werden. Mit Gott keinen Staat zu machen, kann deshalb ausdrücklich nicht heißen, dass Religion allein Privatsache und nicht mehr sein dürfe.

Darum aber geht der Streit dieser Tage: Wie sichtbar darf Religion sein? Wie politisch wirksam darf Religion werden? Welche Sichtbarkeit von Religion darf der Staat zulassen, welche verbieten? Welche politische Einmischung darf und muss der Staat sich verbitten? Die Rufe nach Verboten sind ja überlaut: Kopftuch, Burka, Burkini, Beschneidung, Kreuz – alles Anlässe für Aufregung und Verbotsrufe.

Darf aber die Verteidigung von Liberalität in illiberale Praxis umschlagen? Nein, die Verbannung des Religiösen aus der Öffentlichkeit wäre nur ein Zeichen von Angst! Ein forcierter Laizismus würde zu einem Kulturkampf führen, der pluralismusfeindliche Züge trägt. Die Verteidigung der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates darf eben nicht zur Privilegierung von Religionslosigkeit führen. Im Gegenteil: Der neutrale Staat hat die Pflicht, Religionsfreiheit im umfassenden Sinn zu gewährleisten. Er darf also auch nicht den Eindruck zulassen, dass die negative Religionsfreiheit der vornehmere, wichtigere Teil von Religionsfreiheit sei und deshalb bevorzugt zu schützen wäre. Es gibt kein grundgesetzlich verbrieftes Recht, nicht von der Religion bzw. Weltanschauung der Anderen, der Mitbürger behelligt zu werden! Der neutrale Staat darf in seiner Praxis nicht religiöse Symbole in der Öffentlichkeit schlechter stellen als nicht-religiöse. Ja, er sollte nicht einmal das Fehlen religiöser Symbole privilegieren. Allerdings darf er auch nicht religiöse Symbole instrumentalisieren – etwa für parteipolitische, wahlpolitische Zwecke wie zuletzt in Bayern geschehen!

Die Kirchen und die Religionsgemeinschaften ihrerseits können sich der Öffentlichkeit und dem Dienst an der Gesellschaft gar nicht entziehen und wollen es vernünftigerweise auch nicht. Ein Blick in die soziale und politische Realität der Bundesrepublik zeigt: Unsere Gesellschaft und eben auch der demokratische Staat leben vom Engagement seiner Bürger, leben von deren Motivation, das eigene Interesse immer wieder neu auf das Gemeinwohl hin zu relativieren, zu übersteigen. Dabei spielen Angehörige von Religionsgemeinschaften eine gewichtige Rolle. Sozialwissenschaftliche Studien belegen immer wieder, dass christliche Religion über Identitäts- und Statusgrenzen hinweg integrierend wirke und »brückenbildendes Sozialkapital« bilde, also eine bedeutende Quelle sozialer Integration sei.

Religiösen Menschen kommt demnach auch in der ach so säkularisierten Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland eine für den Zusammenhalt unersetzliche Funktion zu. Dies zu betonen, bedeutet keinen Ausschließlichkeitsanspruch zu erheben und übersieht nicht die integrativen Leistungen anderer Weltanschauungsgemeinschaften.

Als Politiker füge ich hinzu, dass der säkulare demokratische Staat sehr dumm wäre, wenn er auf dieses Potential verzichten wollte. Selbstbewusst darf man wohl sagen: Christen und Kirchen haben Staat und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland mitgestaltet durch ihr politisches Engagement, ihre sozialen Leistungen, ihre Bildungsarbeit, ihre moralischen Interventionen. Das Christentum ist ein prägender Teil Deutschlands. Und dieses Land ist bei allen Unzulänglichkeiten ganz gut damit gefahren. Es hat vom Engagement der Christen durchaus profitiert. Und es profitiert zunehmend auch vom Engagement der Juden wieder und der Muslime mehr und mehr. Der weltanschaulich neutrale demokratische Staat bleibt auf Menschen angewiesen, die sich in Weltanschauungs- und Religionsfragen nicht neutral verhalten – die sich aber ausdrücklich auf Fairness und Friedfertigkeit im Verhältnis zueinander verpflichten lassen (worauf der Staat mit seinen Gesetzen zu achten hat)! Diese nicht neutralen Bürger machen den Staat – mit ihrem Gottesglauben oder Unglauben.

 

In Publik-Forum 13/2018

schrieb Horst Dreier auf die Frage: Mit Gott Staat machen?: »Nein! Seit der Französischen Revolution ist das unmöglich!« In der nächsten Ausgabe drucken wir Leserzuschriften ab.

In unserer Reihe

»Streitfragen zur Zukunft«
 lasen Sie zuletzt: »Brauchen wir eine deutsche Leitkultur?« und »Muss unser Lebensstandard sinken?«

 Wolfgang Thierse, geboren 1943, Bundestagspräsident a.D., ist Sprecher des Arbeitskreises »Christen in der SPD« Bis 2013 war er Vorsitzender der Grundwertekommission seiner Partei.