Unterschrift Wolfgang Thierse

Gemeinsamer Ausschuss

 

Der Gemeinsame Ausschuss von Bundestag und Bundesrat

 

Wolfgang Thierse ist Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses von Bundestag und Bundesrat. Dieses in Art. 53a Grundgesetz vorgesehene Gremium fungiert im Verteidigungsfalle als „Notparlament“, sofern der Deutsche Bundestag nicht zusammentreten kann. Der Gemeinsame Ausschuss nimmt in diesem Fall die Stellung von Bundestag und Bundesrat ein und vertritt deren Rechte – insbesondere auch gegenüber der Bundesregierung, die den Ausschuss über ihre Planungen für den Verteidigungsfall zu unterrichten hat.

Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Mitgliedern des Bundestages, zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Die Fraktionen des Bundestages benennen die Abgeordneten im Gemeinsamen Ausschuss nach dem Verhältnis ihrer Stärke. Die Länder entsenden jeweils einen Vertreter. Insgesamt hat der Gemeinsame Ausschuss 48 Mitglieder, darunter 32 Bundestagsabgeordnete und 16 Ländervertreter.